05.02.22

05.02.2022

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

Mit dem riesigen Überschuss von 758 Millionen Franken im Jahr 2021 zeigt sich, dass die Steuersätze im Kanton Zürich längst nicht mehr verhältnissmässig sind. Den Steuerzahlenden wird seit Jahren übermässig Geld abgenommen. Eine weitergehende steuerliche Entlastung der steuerzahlenden Privatpersonen und der Unternehmen verbunden mit einer griffigen Steuerstrategie ist für den Kanton Zürich unabdingbar.

 

Seit 1918 erhebt die Eidgenossenschaft sogenannte «Stempelabgaben». Die Stempelabgaben sind Steuern auf bestimmten Vorg ngen des Rechtsverkehrs. Es gibt drei Arten von Stempelabga-ben: die Emissionsabgabe (Ausgabe von Wertpapieren), die Umsatzabgabe (Handel mit Wert-papieren) sowie der Versicherungsstempel (Abgabe auf Versicherungspr mien).

 
Das nachstehend zum Download zur Verfügung stehende Argumentarium beleuchtet die Ansichten und  des überparteilichen Kommitees «Ja zur Änderung des Stempelabgaben-Gesetztes»

 
Der Schweizerische Gewerbeverband, der KGV und der gid unterstützen ein klares JA

 

PDF Argumentarium «Stempelabgabe-Gesetz»

 


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